Seit Juni 2016 ist das deutsche Container-Leasingunternehmen Magellan Maritime Services GmbH insolvent. Am 1. September 2016 eröffnete das Amtsgericht Hamburg das Regelinsolvenzverfahren über das Vermögen der Magellan Maritime Services GmbH aufgrund von Zahlungsunfähigkeit (Az.: 67c IN 237/16). Das Amtsgericht Hamburg hat Herrn Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt zum Insolvenzverwalter bestellt. Seither müssen rund 9.000 Anleger um ihre eingezahlten Gelder in Höhe von etwa 350 Mio. Euro bangen.
Der zuständige Insolvenzverwalter plant eine Sanierung des Unternehmens, um den höchstmöglichen Erlös im Insolvenzverfahren zu erzielen. Für den 18. Oktober 2016 ist eine Gläubigerversammlung geplant, bei der u.a. auch über das Sanierungskonzept abgestimmt werden soll. Die Insolvenzverwaltung strebt eine Verwertung der Container an, da hiermit deutlich höhere Erlöse erzielt werden können, als mit einer Fortführung des Unternehmens. Die aktuell angespannte Situation auf dem Container-Leasingmarkt ist ein wesentlicher Indikator für die Insolvenz der Magellan Maritime Services GmbH, sodass eine Fortführung des Betriebs tatsächlich wirtschaftlich nachteilig sein könnte. Allerdings wird der Sanierungsprozess noch durch die ungeklärte Frage nach den Eigentumsverhältnissen der Anleger beeinträchtigt.
Ob die Investoren tatsächlich Eigentum an den Containern erworben haben, zweifelt die Insolvenzverwaltung bislang noch an. In einer offiziellen Mitteilung vom 5. Oktober 2016 begründet die Insolvenzverwaltung die Zweifel wie folgt: Die Investorenverträge stellen zwar rein schuldrechtlich einen Eigentumserwerb dar, aber für einen wirksamen Eigentumsübergang fehle die Übergabe der Sache der Container. Demnach könnte es sein, dass die Frage nach dem Eigentum prozessual geklärt werden muss.
Sofern die Anleger nicht rechtmäßige Eigentümer der Container geworden sind, werden diese im Zuge der Sanierung verkauft und der Erlös in die Insolvenzmasse fließen. Dadurch könnten die betroffenen Anleger hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden, da ihnen kein Aus- und/oder Absonderungsrecht im Insolvenzverfahren zusteht.
Keine Prospektpflicht
Die Magellan Service GmbH als Emittent unterliegt keiner Prospektpflicht. Das Anlageprodukt der Direktinvestments ist auf dem grauen Kapitalmarkt kaum reguliert. Es fehlt an gesetzlichen Vorgaben und der dazugehörigen Aufsicht. Derzeit wird an einem Finanzgesetz gefeilt, dass auch die Geldanlage in Direktinvestments unter staatliche Aufsicht stellt. Allerdings gilt das zum derzeitigen Zeitpunkt nicht für die Betroffenen der Magellan Insolvenz.
Möglichkeiten für betroffene Anleger
Anleger sollten ihre Forderungen form- und fristgerecht bis zum 18. Oktober anmelden. Betroffene könnten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Deshalb sollten Betroffene frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat einholen um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen.
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