MS Wehr Weser Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG der Lloyd Fonds AG – Anleger & Schadensersatz?

Die Welle der Finanzkrise hat nun auch die Schiffsfonds erreicht. Obwohl dieses Anlagesegment auf Grund steuerlicher Vorteile bislang für viele Anleger hoch im Kurs stand, drohen nun auch Kapitalanlegern...

Sparte: Schiffsfonds MS Wehr Weser

 

Die Welle der Finanzkrise hat nun auch die Schiffsfonds erreicht. Obwohl dieses Anlagesegment auf Grund steuerlicher Vorteile bislang für viele Anleger hoch im Kurs stand, drohen nun auch Kapitalanlegern von Schiffsfonds erhebliche finanzielle Verluste. Stürmische Zeiten für die Schifffahrtsbranche. Wie unter Anlegern bereits bekannt befinden sich einige Schiffsfonds in finanziellen Schwierigkeiten. So auch die MS Wehr Weser Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG (MS Wehr Weser) der Lloyd Fonds AG.

 

Die MS Wehr Weser wurde im Jahre 2001 von dem Emissionshaus Lloyd Fonds AG als geschlossener Schiffsfonds aufgelegt. Bereits einige Jahre später kämpft sie um die finanzielle Existenz. Als Ursache wird die weltweite Wirtschaftskrise genannt.

 

Rückforderung von bereits bezahlten Ausschüttungen

Im Durchschnitt haben zwei Drittel aller aufgelegten Schiffsfonds ihre Ausschüttungen gestrichen. Die Probleme reichen von der Anmeldung zur Insolvenz bis hin zur Aufforderung der Anleger die gewährten Ausschüttungen zurückzuzahlen.Dies sah auch das Sanierungskonzept der Geschäftsführung der MS Wehr Weser zur Verhinderung einer Insolvenz vor. So sollten Kapitalanleger die an sie bereits ausgezahlten Ausschüttungen zurückzahlen. Laut Geschäftsführung der Lloyd Fonds AG sei dies auch ohne weiteres möglich, da die Ausschüttungen keine echten Gewinne der MS Wehr Weser darstellten, sondern nur Liquiditätsüberschüsse, die bei einem Liquiditätsengpass zurückgefordert werden könnten.

 

Ob diese Rückforderungen berechtigt sind, ist allerdings umstritten.

Nach heutiger Sicht der Geschäftsführung ist die Sanierung der MS Wehr Weser der Lloyd Fonds AG erfolgreich abgeschlossen. Jedoch auch nach scheinbar erfolgreicher Sanierung bestehen in Zukunft weiterhin Risiken. Sollten Sie betroffen sein, raten wir Ihnen, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden. So könnte z.B. eine fehlerhafte Beratung bzw. fehlenden Informationen zur Kapitalanlage Schadensersatzansprüche begründen.

 

Wir bearbeiten Fälle im Zusammenhang mit der Lloyd Fonds AG. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und nutzen Sie unseren Service der Ersteinschätzung. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können. Nutzen Sie fernen unseren Nachrichtendienst RSS, um über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben ".":http://www.desinfektion-hygiene.de