Neuer Gesetzesentwurf soll die Regelungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung nachbessern

Im März 2016 wurde das deutsche Wohnimmobilienkreditrecht der EU-Wohnimmobilienkreditrechtlinie angepasst. Die Krediterteilung ist durch eine akribische Bonitätsprüfung stärker eingeschränkt, die Banken kontrollieren, ob der Kunde nachweislich über die gesamte Laufzeit des Kredits fähig ist diesen zu tilgen. Zudem wurden auch das Widerrufsrecht und der bis dato noch währende „Widerrufsjoker“ überarbeitet. Statt des ewigen Widerrufsrechts, haben Verbraucher bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung höchstens ein Jahr und 14 Tage Zeit den neu abgeschlossenen Darlehensvertrag wirksam zu widerrufen.

Ein aktueller Gesetzesentwurf von Ende 2016 soll die bislang strengen Regelungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung auflockern. Die Banken haben vom Gesetzgeber striktere Vorgaben zur Kreditvergabe gefordert. Die Immobilienfinanzierung soll so gestaltet werden, dass sich der Kreditnehmer die Raten über die gesamte Laufzeit hinweg leisten kann. Kreditinstitute hatten in der Vergangenheit häufig Schwierigkeiten die Kreditwürdigkeit einzuschätzen, ohne präzise gesetzliche Vorgaben. Das soll sich jetzt aber ändern: Geplant sind konkrete Kriterien zur Prüfung der Kreditwürdigkeit eines Kunden, wie zum Beispiel auch die Berücksichtigung der Wertsteigerungen durch bauliche Maßnahmen und Renovierungen an der Immobilie.

Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

Die Verbraucherzentralen kritisieren, dass bislang noch keine Klarheit um die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung besteht. Sie sind sich einig, dass eine Berechnungsmethode für die Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigungen notwendig sei, da einige Kreditinstitute auch weiterhin unzulässig hohe Kosten erheben, die meist für Verbraucher nicht nachvollziehbar seien.

BaFin will gegen drohende Immobilienblase vorgehen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant konkrete Maßnahmen vorzunehmen, um eine drohende Immobilienblase abzuwenden. Die seit März 2016 geltende EU-Richtlinie schränkt die Darlehens- und Kreditvergabe deutlich mehr ein. Zum einen müssen Kreditinstitute sorgfältiger die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden prüfen, zum anderen soll in Zukunft bei Kredit- und Darlehensverträgen auch ein Zeitraum festgelegt werden, in dem bereits ein Teil der Immobilienfinanzierung abgezahlt sein muss.

Möglichkeiten für Betroffene
Sie haben die Möglichkeit Ihren Darlehensvertrag durch einen Anwalt überprüfen zu lassen und bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung Ihren nach dem 10. Juni 2010 geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Haben Sie Ihren zwischen dem 2. November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossenen Darlehensvertrag bereits selbst widerrufen und eine zurückweisende Antwort Ihrer Bank erhalten, sollten Sie sich ebenfalls beraten lassen. Erfahrungsgemäß akzeptieren Banken den Widerruf eines Darlehensvertrags oft nicht ohne weiteres.

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