News: Wie den Anlegern des AXA Immoselect bereits bekannt ist, befindet sich der Fonds in der Abwicklung. Obwohl das Management eine Wiedereröffnung anstrebte, hatte dieses mangels Liquidität die Abwicklung beschlossen. Die Anleger sollen nun bis zum 20. Oktober 2014 vereinzelt Ausschüttungen erhalten.
Das Fondsmanagement begründete seine Entscheidung zur Abwicklung mit der fehlenden Liquidität, die für eine erneute Öffnung erforderlich wäre. Auch der Verkauf einiger im Portfolio befindlicher Objekte, konnte die Liquiditätssituation nicht ausreichend verbessern. Des Weiteren hatten Rückfragen bei diversen Finanzdienstleistern ergeben, dass eine Großzahl der Anleger bei einer erneuten Öffnung ihre Anteile zurückgeben wollten.
Für Anleger besonders wichtig sind die Ausschüttungen, die sie vom Fonds im Zuge der Abwicklung erhalten sollen. Diese sollen ab dem 1. April 2012 erfolgen.
Betroffene Anleger sollten von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank bestehen. Die Fondsanteile des AXA Immoselect wurden häufig als Anlage „ohne Risiko“ und „stets verfügbar“ verkauft. Die IVA Rechtsanwalts AG berät Sie im Zusammenhang mit dem Fonds AXA Immoselect. Wir prüfen in einer Persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.
Da für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen Verjährungsfristen laufen, empfehlen wir den Anlegern, umgehend zu handeln.