News: Infinus AG und Future Business KGaA (FuBus) – Schadensersatz gegen Vermittler möglich

Für eine Vielzahl von Anlegern der Future Business KGaA (FuBus) war die Nachricht über die Insolvenz der Gesellschaft ein Schock. Im Zusammenhang mit der Infinus AG und der Future Business KGaA (FuBus) häufen sich die Nachrichten über mögliche Insichgeschäfte...

Infinus AG / Future Business KGaA (FuBus) – Anwalt vertritt Anleger

 

Für eine Vielzahl von Anlegern der Future Business KGaA (FuBus) war die Nachricht über die Insolvenz der Gesellschaft ein Schock. Im Zusammenhang mit der Infinus AG und der Future Business KGaA (FuBus) häufen sich die Nachrichten über mögliche Insichgeschäfte. Wie den Anleger bereits bekannt ist, hat es bereits zahlreiche Razzien sowie Festnahmen von Verantwortlichen gegeben.

 

Schwerpunkt der Ermittlungen rund um die Infinus AG sind insbesondere die Orderschuldverschreibungen, bei denen der Verdacht aufgekommen ist, es handle sich hierbei möglicherweise um Insichgeschäfte. Vorgeworfen wird der Infinus-Gruppe sich durch diverse Bilanztricks die Ertragslage deutlich besser dargestellt zu haben, als dies tatsächlich der Fall ist. Die Ermittlungen beziehen sich u.a. auch auf die Frage, ob die Verantwortlichen möglicherweise in den Verkaufsprospekten unrichtige Angaben in Bezug auf die Vermögens- und Ertragslage gemacht haben. Ob dies zutrifft, werden die Ermittlungen zeigen. 25.000 Anleger bangen aktuell um 400 Millionen Euro, so die Staatsanwaltschaft Dresden. Aktuell erhalten die Anleger weder Zinsen, noch ist es ihnen möglich, ihre Anlage zurückzugeben.

 

Future Business KGaA und die Insolvenz

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Future Business KGaA wird voraussichtlich erst Anfang 2014 von dem zuständigen Insolvenzgericht getroffen. Erst dann können die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter wurde bereits bestellt.

 

Haftung der Vermittler

Besonders interessant im Zusammenhang mit der Insolvenz der Infinus AG ist die Rolle der Vermittler. Die Infinus AG hat regelmäßig Versicherungsmakler zur Kunden bzw. Einlagengewinnung genutzt. Diese Vermittler verwendeten den bereits vorhandenen Kundenstamm um möglichst viel neues Kapital für die Infinus zu generieren. Geworben wurde mit einer sicheren Kapitalanlage sowie einer Verzinsung in Höhe von 6 – 7 Prozent. Über die mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken, speziell dem Risiko des Totalverlusts des eingebrachten Kapitals, wurden die Anleger regelmäßig nicht aufgeklärt. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung muss jedoch eine durch den Anlageberater anlage- und anlegergerechte Beratung stattgefunden haben. Ist dies nicht der Fall, ist eine Haftung des Beraters möglich.

 

Betroffene Anleger, die Orderschuldverschreibungen erworben haben, sollten nun handeln. Die IVA Rechtsanwalts AG berät Sie im Zusammenhang mit der Infinus AG. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.