Niedrigzins sorgt bei Lebensversicherern für wirtschaftlich angespannte Lage

Seit einigen Jahren freuen sich Verbraucher über die Niedrigzinsen, während Versicherungsunternehmen und Banken kaum noch nach Lachen zumute sind. Die Erträge einiger Lebensversicherungen können kaum noch die Renditezusagen an die Kunden decken. Die Gewinne der Unternehmen sinken stetig und das könnte wiederrum für gefährliche Instabilität sorgen.

Solvabilitätsquote

Die Kennziffer für die Finanzkraft bei Versicherungsunternehmen ist die Solvabilitätsquote. Nach der Solvabilitätsquote wird anhand der Verhältnismäßigkeit zwischen den Eigenmitteln und dem nach Anlagerisiko gewichteten Wert der Kapitalanlage bemessen, ob die Eigenmittel ausreichen, um den vertraglichen Verpflichtungen auch bei ungünstiger Entwicklung nachzugehen. Dies wird regelmäßig durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft. Bei einer Quote unter 100 Prozent kann es für den Versicherer brenzlig werden, so dass die BaFin eingreifen muss. Einige Versicherer bewegen sich nach einer Statistik des Nachrichtendienstes „Die Welt“ nah an der 100 Prozent-Grenze. Aufgelistet sind in der Statistik vom 26. Mai 2016 kritische Lebensversicherer mit knapper Kapitalausstattung. Dazu gehören u.a. die Generali, Swiss Life, Hansemerkur, AachenMünchener oder die Süddeutsche.

Niedrige Solvabilitätsquote des Versicherers:

Der zuständigen Aufsichtsbehörde ist es nach § 314 VAG gestattet den Versicherer zeitweilig aus dem Verkehr zu ziehen, wenn sich bei der Prüfung der Vermögenslage und Geschäftsführung herausstellt, dass das Unternehmen nicht imstande ist seine Leistung ordnungsgemäß zu erfüllen. Dennoch sind die Versicherungsnehmer weiterhin verpflichtet ihre monatlichen Beiträge in voller Höhe zu erbringen.

Rechtliche Möglichkeiten für Verbraucher
Sollten sich betroffene Verbraucher sicherheitshalber aus ihren Versicherungsverträgen lösen wollen, um auch hohe Verluste einzusparen, so sollte bei einer fehlerhaften Belehrung vom Widerspruchs- bzw. Widerrufsrecht Gebrauch gemacht werden. Bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung sollten Betroffene anwaltlichen Rat hinzuziehen um ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen zu lassen und gegebenenfalls durchzusetzen.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Hilfe benötigen, rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice.

IVA AG : +49 621 180000