Auszahlung der Prokon auf 2015 angesetzt
Gewissheit für Anleger. Das Amtsgericht Itzehoe hat dem Antrag der Prokon entsprochen und das Insolvenzverfahren durch Beschluss eröffnet. In dem Eröffnungsbeschluss wird deutlich, dass Prokon nicht nur zahlungsunfähig, sondern auch überschuldet ist. Weiterhin hat das Amtsgericht die Genussrechtsbedingungen wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 BGB als unwirksam angesehen. Damit steht das Genussrechtskapital der Anleger nicht nachrangig hinter anderen Verbindlichkeiten von Dritten. Weiterhin ist auch, neben den Genussrechtsbedingungen, eine in den Genussrechtsbedingungen formulierte Verlustzuweisungsklausel ungültig.
Forderungen anmelden
Wichtig für die Anleger ist der Zeitraum von Mitte Juli bis Mitte September 2014. In dieser Zeitspanne können die Anleger ihre Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter anmelden. Eine entsprechende Prüfung erfolgt am 15.01.2015. Auszahlungen finden, aufgrund der Prüfungsfrist, frühestens im weiteren Verlauf des Jahres 2015 statt.
Prokon hatte bereits im Januar 2014 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Die hierbei erfolgten Prüfungen habe eine Überschuldung von knapp einer halben Milliarde Euro Ergeben. Davon entfallen 1,4 Milliarden Euro an Verbindlichkeiten auf die Anleger.
Betroffene Anleger – Handlungsmöglichkeiten prüfen lassen
Betroffene Anleger, die durch unzureichende Risikoaufklärung einen Schaden erlitten haben, raten wir zu handeln. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.
Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.
Sollten Sie Fragen rund um die Prokon-Insolvenz haben oder rechtliche Hilfe benötigen, rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice.