Prokon – wie geht es weiter?
Anleger des Windanlagen-Finanziers Prokon befinden sich weiterhin in Ungewissheit. Aktuell erfolgen weder Rückzahlungen noch Zinszahlungen an die Anleger. In den nächsten Wochen soll über die Stellung eines Insolvenzantrags entschieden werden. Anleger fragen sich, was sie tun sollen.
Mehr als 75.000 Anleger haben bei Prokon rund 1,4 Milliarden Euro in Genussrechte investiert. Weil viele Anleger ihre Genussrechte gekündigt haben, befindet sich das Unternehmen in einer finanziellen Misere. Die unkontrollierten Mittelabflüsse bringen den Windanlagen-Finanziers Prokon an den Rand der Insolvenz. Nach einer Unternehmensmitteilung fordern Anleger derzeit rund 150 Millionen Euro zurück, wobei 2013 bereits 130 Millionen ausgezahlt worden seien. Dieser Mittelabfluss könne Prokon nicht verkraften, argumentierte das Unternehmen in einem Schreiben an die Anleger. "Tatsächlich können wir in der jetzigen Situation keinerlei Rückzahlungen oder Zinsauszahlungen vornehmen", heißt es in einem Schreiben des Geschäftsführenden Gesellschafters Carsten Rodbertus. Das Unternehmen appelliert erneut an seine Anleger, auf weitere Kündigungen zu verzichten oder bereits ausgesprochene Kündigungen zurückzunehmen. Es sei schließlich im Interesse der Anleger, eine Insolvenz zu vermeiden, so die Geschäftsführung weiter.
Verbraucherschützer werfen Prokon Erpressung vor. Durch Äußerungen in Bezug auf eine mögliche Insolvenz bei weiteren Mittelabflüssen sollten Anleger von weiteren Kündigungen absehen. Die Äußerungen zeigten Wirkung. Nach einer auf der Internet-Seite des Unternehmens veröffentlichten Mitteilung folgten nahezu 60 % der Anleger dem Aufruf ihre im Besitz befindlichen Genussrechts-Anteile zu halten. In diesem Zusammenhang hat auch der Bundesverband der Verbraucherzentrale beim Landgericht Itzehoe den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Prokon beantragt. Hierbei soll vor allem verhindert werden, dass Prokon weiterhin Druck auf die Anleger ausübt.
Das Ende einer Ära?
Die Prokon wurde 1995 von Rodbertus gegründet. Das Unternehmen beschäftigt mehr als 1300 Mitarbeiten und betreibt nahezu 50 Windparks mit 314 Windkraftanlagen in Deutschland und Polen. Weitere befänden sich nach Unternehmensangaben im Bau.
Eine Ende Oktober 2013 veröffentlichte Zwischenbilanz zeigt, dass bei Prokon insgesamt 210 Millionen Euro Verluste aufgelaufen sind, während die Anleger Zinszahlungen i.H.v. 330 Millionen Euro erhielten.
Im Falle einer Insolvenz?
Anleger sollten die aktuelle Situation rund um Prokon nicht einfach hinnehmen und den Rat eines Fachanwalts einholen. Besonders Wissenswert ist für betroffene Anleger der Umstand, dass diese im Falle einer Insolvenz nachrangig gegenüber anderen Gläubigern behandelt werden. Aus diesem Grund ist auch ein Totalverlust des investierten Kapitals möglich. Aus diesem Grund sollten Anleger mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Auch bei Genussrechten gelten die Grundsätze einer anlegergerechten Beratung.
Hilfe von Experten
Die IVA Rechtsanwalts AG vertritt Anleger der Prokon. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob auch Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Kapitalanlagerecht und dadurch, dass wir ausschließlich für geschädigte Kapitalanleger tätig werden, bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau.
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