Santander SEB Kapitalprotekt geschlossen

Positive Urteile machen Anlegern des Santander SEB Kapitalprotekt weiterhin Hoffnung. In diesem Zusammenhang hat das Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-12 O 81/11) sowie das Landgericht Berlin (Az. 27 O 627/11) entschieden...

Santander SEB geschlossen - Hilfe für Anleger

 

03.09.2012 Positive Urteile für Betroffene:

Positive Urteile machen Anlegern des Santander SEB Kapitalprotekt weiterhin Hoffnung. In diesem Zusammenhang hat das Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-12 O 81/11) sowie das Landgericht Berlin (Az. 27 O 627/11) entschieden, dass Bankberater über die mit einer Investition verbundenen Risiken im Zusammenhang mit einem Offene Immobilienfonds hätten aufklären müssen. Das LG Frankfurt am Main hatte mit Entscheidung vom 23.03.2012 (Az. 2-19 O 334/11) festgestellt, dass die beratende Bank die Pflicht trifft, den potenziellen Anlegern beim Erwerb von Offenen Immobilienfonds über das Risiko eines einhergehenden Kapitalverlustes im Zusammenhang mit der Aussetzung der Rücknahme der Anteile zu unterrichten. Weiterhin hat das Gericht festgestellt, dass für einen Anleger, der die jederzeitige Verfügbarkeit seines Kapitals wünscht, ein Investment in einen Offenen Immobilienfonds nicht als anlegergerecht anzusehen ist.

 

„Der Nächste bitte“

Erneut wurde ein Dachfonds geschlossen. Diesmal trifft es den Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P [SEB Kapitalprotekt]. Auch bei diesem Fonds wurde die Rücknahme der Anteile durch die Kapitalgesellschaft ausgesetzt, womit die Anleger nun nicht mehr an ihr eingesetztes Kapital kommen. Viele Anleger fragen sich nun, was sie tun sollen.

 

Der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P [SEB Kapitalprotekt] wurde im Jahr 2008 von SEB aufgelegt und wird von der SEB Investment GmbH verwaltet. Das aktuelle Vermögen des Fonds beläuft sich auf nahezu 300 Millionen Euro. Seinem Schwerpunkt nach investiert der Fonds in andere geschlossene Immobilienfonds. Zu diesen Fonds zählen, zum Leidwesen der Anleger, auch die bereits durch die Medien bekannten „Sorgenkinder“ der Branche. Hierunter fallen u.a. die offenen Immobilienfonds AXA Immoselect, KanAm Grundinvest, CS Euroreal und SEB Immoinvest. Die Gemeinsamkeit dieser Fonds besteht darin, dass sie sich alle in einer finanziellen Schieflage befinden und über deren Ausgang nur spekuliert werden kann. Dies trifft besonders beim SEB Immoinvest sowie dem CS Euroreal zu (Entscheidungsmonat Mai).

 

In diesem Zusammenhang überrascht die von der SEB dargestellte Anlagepolitik des Fonds:

„Der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz eignet sich für sicherheitsorientierte Investoren, die neben einer stetigen und schwankungsarmen Wertentwicklung einen positiven Kaufkraftzuwachs (nach Abzug von Steuern, Gebühren und Inflation) erzielen möchten. Aufgrund des hohen steuerfreien Anteils der Erträge profitieren Kunden mit hohen Steuersätzen überproportional. Unser Fondsmanagement investiert hierzu, abhängig von der jeweiligen Marktlage, die Anlagegelder in eine Mischung aus 100 % konservativen Anlageformen (offene Immobilienfonds, festverzinsliche Wertpapiere). Die Besonderheit des Fonds gegenüber klassischen sicherheitsorientierten Anlagestrategien besteht darin, dass bei negativer Rentenmarktprognose die konservativ anzulegenden Vermögensteile fast ausschließlich in offenen Immobilienfonds angelegt werden können. Damit lässt sich auch in Jahren mit schwachen Rentenmärkten ein gutes Anlageergebnis erzielen.“ (Quelle: www.sebassetmanagement.de)

 

Anleger glaubten sich sicher

Geschädigte Anleger haben uns bereits übereinstimmend bestätigt, dass ihnen der Fonds als sichere Kapitalanlage verkauft wurde. Auf etwaige Risiken, wie sie sich beispielsweise aktuell realisieren, wurde nicht hingewiesen. Der Kapitalprotekt P wurde nahezu als risikofrei charakterisiert. Des Weiteren sind sich die betroffenen Anleger einig, dass sie bei Kenntnis der tatsächlich bestehenden Risiken keinesfalls in den Fonds investiert hätten.

 

Für Anleger ist nun der Zeitpunkt zum Handeln gekommen. Diese sollten sich nicht alleine auf die künftige Entwicklung des Fonds verlassen, sondern vielmehr den Rat eines auf Kapitalanlagerechts spezialisierten Anwalts aufsuchen um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

 

Die IVA Rechtsanwalts AG berät Sie im Zusammenhang mit dem Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P [SEB Kapitalprotekt]. Wir prüfen in einer Persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.