Offene Immobilienfonds könnten bald der Vergangenheit angehören. Maßgeblich ist hierbei eine neue EU-Richtlinie, die die Regulierung alternativer Investments beabsichtigt. Geschlossene Fonds sollen von der Regelung jedoch nicht betroffen sein.
Auswirkungen auf bestehende offene Immobilienfonds
Bereits bestehende offene Immobilienfonds sollen von der Richtlinie nicht erfasst werden. Die Fonds, die bereits auf dem Markt vorhanden sind, soll es auch in Zukunft noch geben. Für Anleger von offenen Immobilienfonds hat die neue Regelung also keine Auswirkungen.
Sind geschlossene Immobilienfonds auch betroffen?
Ein Verbot von geschlossenen Immobilienfonds ist aktuell nicht vorgesehen. Im Gegensatz zum Bundesfinanzministerium hätten sich Verbraucherschützer vorrangig ein Verbot von selbigen gewünscht. Diese seien im Vergleich zu offenen Immobilienfonds für den Anleger viel weniger geeignet, da der Anleger mit einer Investition in geschlossene Immobilienfonds die Stellung eines Mitunternehmers einnimmt und vergleichsweise erhöhten Risiken – bis hin zum Totalberlust – ausgesetzt sei.
Auswirkungen soll das neue Gesetzt aber auch für geschlossene Immobilienfonds haben. Abgeschafft werden soll beispielsweise das Risiko der Nachschusspflicht.
Wann wird die Richtlinie umgesetzt?
Die Richtlinie muss bis Mitte 2013 umgesetzt werden. Experten sind sich jedoch sicher, dass es auch hier noch weitere Ergänzungen bzw. Änderungen geben wird.
Alternative für bereits Betroffene
Betroffene Anleger, die die aktuellen Abwicklungsphasen nicht abwarten möchten, könnten bereits jetzt Schadensersatzansprüchen geltend machen. So wurden beispielsweise in den uns bekannten Fällen, den auf Sicherheit bedachten Anlegern die Beteiligungen an offenen Immobilienfonds als nahezu Risikolos dargestellt. Über die mit dieser Investition verbundenen Risiken wurden viele – auch auf Nachfrage – nicht hingewiesen. Dies ist jedoch eine Tatsache, über die man hätte die Anleger aufklären müssen.
Die IVA Rechtsanwalts AG vertritt Anleger von offenen Immobilienfonds. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob auch Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.