Schiffsfonds : Achtung Verjährung!

Nach wie vor verliert eine Vielzahl von Anlegern Geld, weil sie sich auf dubiose Geschäfte am „Grauen Kapitalmarkt“ eingelassen haben. Wer nun auf Schadensersatzansprüche klagen will, muss...

Sparte: Schiffsfonds / Schiffsbeteiligungen in der Krise

 

Nach wie vor verliert eine Vielzahl von Anlegern Geld, weil sie sich auf dubiose Geschäfte am „Grauen Kapitalmarkt“ eingelassen haben. Wer nun auf Schadensersatzansprüche klagen will, muss auf Verjährungsfristen achten. Wichtig hierbei ist der 31. Dezember.

 

Schiffsfonds wurden vor allem in den letzten Jahren als absolut sichere Kapitalanlage verkauft. So haben Ende 2009 rund 275.000 Bundesbürger nahezu 20 Milliarden Euro in Schiffsfonds investiert. Bei dieser Anlageklasse erhält der Anleger keinen festen Zins, sondern verdient mit dem – erfolgreichen – Betrieb der Schiffe. Dass es nicht immer goldene Zeiten gibt, zeigte sich vor allem im Jahr 2009. In diesem Zeitraum lag eine Vielzahl von Frachtern mehrere Wochen ohne Transportaufträge in den Häfen der Welt. Nachteilig für die Anleger hierbei, die Kosten blieben, die Einnahmen fehlten. Ein Minusgeschäft für Kapitalgeber.

 

Schiffsfonds - Gibt es Klagefristen?

Aufpassen sollten Anleger, die ihre Kapitalanlage vor dem 1. Januar 2002 erworben haben. Hier verjähren mögliche Schadensersatzansprüche nach dem 31. Dezember 2011 endgültig. Auch bei Erwerb einer Kapitalanlage ab 2002 gilt eine zehnjährige (absolute) Verjährungsfrist, diese allerdings auf den Tag genau. Diese Verjährungsfrist ist kenntnisunabhängig und beginnt mit der Entstehung des Schadenersatzanspruches. Wichtig hierbei ist, dass der Schadenersatzanspruch bereits in dem Zeitpunkt entsteht, in dem der Anleger die Kapitalanlage aufgrund der (möglichen) Falschberatung erwirbt.

 

Wir bearbeiten Fälle im Zusammenhang mit diversen Schiffsfonds. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.