Schiffsfonds: Castor Kapital Twinfonds MS "Kempen" & MS "Keitum" insolvent

Erneut schlägt die Krise rund um die Schiffsfondsbranche zu. Betroffen sind diesmal die Anleger der Castor Kapital Twinfonds MS Kempen und MS Keitum. In diesem Zusammenhang hat das Amtsgericht Tostedt...

Schiffsfondskrise weiter auf dem Vormarsch

 

Erneut schlägt die Krise rund um die Schiffsfondsbranche zu. Betroffen sind diesmal die Anleger der Castor Kapital Twinfonds MS Kempen und MS Keitum. In diesem Zusammenhang hat das Amtsgericht Tostedt nach Stellung des Insolvenzantrags am 03.01.2014 über das Vermögen der beiden Fondsgesellschaften (MS Kampen GmbH & Co. KG sowie MS Keitum GmbH & Co. KG) das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und im Zuge dessen einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

 

Bei dem Modell „Twinfonds“ handelte es sich um eine Anlageform, bei der die Anleger zwei unternehmerische Beteiligungen zu je 50 Prozent an den besagten Schiffsgesellschaften im Wege einer Kommanditistenstellung zeichneten. Der Kapitalbedarf, der für eine Beteiligung erforderlich war, belief sich nach dem Emissionsprospekt auf 14.650.000 Euro - ohne Agio. Die Laufzeit sollte 18 Jahre betragen und am 31. Dezember 2024 enden.

 

Rückforderung von geleisteten Ausschüttungen

Weiterhin müssen sich die Anleger der beiden Fonds auf Rückzahlungsbegehren in Bezug auf die bislang erhaltenen Ausschüttungen einstellen. Nach der regelmäßigen Argumentation der Fondsgesellschaften handelt es sich bei bisher getätigten Auszahlungen nicht um Ausschüttungen aus Gewinnen, sondern um Darlehen aus liquiden Mitteln. Diese sind dann im Falle einer Insolvenz zurückzugewähren, soweit dafür eine vertragliche Grundlage besteht.

 

Hilfe für Anleger von Schiffsfonds

Betroffene Anleger der Castor Kapital Twinfonds MS Kempen und MS Keitum sollten nun handeln. Gerade bei Schiffsfonds, die oftmals als Steuersparmodell sowie sichere Altersvorsorge angepriesen wurden, können diverse Ansatzpunkte wie beispielsweise eine Falschberatung die Möglichkeit ergeben, Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Banken oder Vertriebe geltend zu machen.

 

Des Weiteren empfehlen wir den betroffenen Anlegern, eventuelle Zahlungsforderungen seitens der der Fondsgesellschaften nicht blind zu überweisen sondern diese einer fachgerechten anwaltlichen Prüfung zu unterziehen.

 

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