Schiffsfonds: Fondshaus Hamburg (FHH) Fonds Nr. 33 MS Kimberly droht die Insolvenz

Auch im neuen Jahr ist keine Besserung in Sicht. So wird erneut ein Schiffsfonds Opfer der Branchenkrise. Diesmal trifft es den FHH Fonds Nr. 33 MS Kimberly. Wie das „fondstelegramm“ am 20.01.2014 berichtet, wurde am 17.01.2014 um 09:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Fondsvermögens angeordnet (Az.: 512 IN 3/14). Für die Anleger kann dies der Totalverlust ihres eingebrachten Kapitals bedeuten...

Anleger der FHH Fonds Nr. 33 MS Kimberly GmbH & Co. KG verunsichert

 

Auch im neuen Jahr ist keine Besserung in Sicht. So wird erneut ein Schiffsfonds Opfer der Branchenkrise. Diesmal trifft es den FHH Fonds Nr. 33 MS Kimberly. Wie das „fondstelegramm“ am 20.01.2014 berichtet, wurde am 17.01.2014 um 09:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Fondsvermögens angeordnet (Az.: 512 IN 3/14). Für die Anleger kann dies der Totalverlust ihres eingebrachten Kapitals bedeuten.

 

Branchenkrise keineswegs neu

Auch bei dem Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 33 MS Kimberly liegt, wie bei anderen Fonds der Branche auch, die Ursache der finanziellen Schwierigkeiten im Wesentlichen bei den rückläufigen Charterraten. Die Instandhaltungs- sowie Wartungskosten hingegen bleiben konstant. Da es für die Fonds zunehmend schwieriger wird, die Zins- und Tilgungsleistungen gegenüber den kreditgebenden Banken zu bedienen, gehen Experten von weiteren Insolvenzen aus.

 

Zahlungsaufforderungen seitens der Fondsgesellschaft

Weiterhin müssen sich die Anleger auf Rückzahlungsbegehren in Bezug auf die bislang erhaltenen Ausschüttungen einstellen. Nach der regelmäßigen Argumentation der Fondsgesellschaften handelt es sich bei bisher getätigten Auszahlungen nicht um Ausschüttungen aus Gewinnen, sondern um Darlehen aus liquiden Mitteln. Diese sind dann im Falle einer Insolvenz zurückzugewähren, soweit dafür eine vertragliche Grundlage besteht.

 

Hilfe für Anleger des FHH Fonds Nr. 33 MS Kimberly

Betroffene Anleger des FHH Fonds Nr. 33 MS Kimberly sollten nun handeln. Gerade bei Schiffsfonds, die oftmals als Steuersparmodell sowie sichere Altersvorsorge angepriesen wurden, können diverse Ansatzpunkte wie beispielsweise eine Falschberatung die Möglichkeit ergeben, Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Banken oder Vertriebe geltend zu machen.

 

Des Weiteren empfehlen wir den betroffenen Anlegern, eventuelle Zahlungsforderungen seitens der der Fondsgesellschaften nicht blind zu überweisen sondern diese einer fachgerechten anwaltlichen Prüfung zu unterziehen.

 

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