Schiffsfonds: Hansa Treuhand stellt Insolvenzantrag für „HS Livingstone“ und „HS Humboldt“

Man möchte aufhören zu zählen. Nahezu jede Woche stellt ein weiterer Schiffsfonds Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. So auch die beiden Schifffahrts-Gesellschaften „HS Livingstone“ mbH & Co. KG und „HS Humboldt“ mbH & Co. KG. Diese haben am...

Schiffsfonds HS Livingstone und HS Humboldt vor der Insolvenz

 

Man möchte aufhören zu zählen. Nahezu jede Woche stellt ein weiterer Schiffsfonds Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. So auch die beiden Schifffahrts-Gesellschaften „HS Livingstone“ mbH & Co. KG und „HS Humboldt“ mbH & Co. KG. Diese haben am 03.02.2014 beim Hamburger Amtsgericht einen entsprechenden Antrag gestellt. Die Ursache für die Antragstellung ist maßgeblich auf die Verweigerung der Anleger zurückzuführen, einem Schiffsverkauf zuzustimmen. Weiterhin sind viele Anleger der Aufforderung, Ausschüttungen an die Fonds zurückzuführen, nicht nachgekommen.

 

Besonders ärgerlich ist die Situation für Anleger der betroffenen Fonds. Bei der Zeichnung von Schiffsfonds handelt es sich um Unternehmensbeteiligung mit hohem Risikopotenzial. Aufgrund der mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken eignet sich diese Anlageklasse nicht zur Altersvorsorge. Gerade als Kommanditisten der Gesellschaften tragen die Anleger sämtliche Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust ihres eingebrachten Kapitals.

 

Weiterhin müssen sich die Anleger der beiden Fonds auf Rückzahlungsbegehren in Bezug auf die bislang erhaltenen Ausschüttungen einstellen. Nach der regelmäßigen Argumentation der Fondsgesellschaften handelt es sich bei bisher getätigten Auszahlungen nicht um Ausschüttungen aus Gewinnen, sondern um Darlehen aus liquiden Mitteln. Diese sind dann im Falle einer Insolvenz zurückzugewähren, soweit dafür eine vertragliche Grundlage besteht.

 

Ob mögliche Rückforderungen berechtigt sind, muss im Einzelfall geprüft werden.

 

Hilfe für Anleger der HS Livingstone und HS Humboldt

Betroffene Anleger sollten nun handeln. Gerade bei Schiffsfonds, die oftmals als Steuersparmodell sowie sichere Altersvorsorge angepriesen wurden, können diverse Ansatzpunkte wie beispielsweise eine Falschberatung die Möglichkeit ergeben, Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Banken oder Vertriebe geltend zu machen.

 

Des Weiteren empfehlen wir den betroffenen Anlegern, eventuelle Zahlungsforderungen seitens der der Fondsgesellschaften nicht blind zu überweisen sondern diese einer fachgerechten anwaltlichen Prüfung zu unterziehen.

 

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