Schiffsfonds: Lloyd Fonds LF 63 MS Virginia droht die Insolvenz

Erneut wird ein Schiffsfonds Opfer der Branchenkrise. Diesmal trifft es den Lloyd Fonds LF 63 MS Virginia. Wie das „fondstelegramm“ am 16.12.2013 berichtet, wurde am 13.12.2013 um 12:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Fondsvermögens angeordnet (Az.: 526 IN 17/13)...

Anleger des Lloyd Fonds LF 63 MS Virginia droht Totalverlust

 

Erneut wird ein Schiffsfonds Opfer der Branchenkrise. Diesmal trifft es den Lloyd Fonds LF 63 MS Virginia. Wie das „fondstelegramm“ am 16.12.2013 berichtet, wurde am 13.12.2013 um 12:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Fondsvermögens angeordnet (Az.: 526 IN 17/13). Für die Anleger kann dies der Totalverlust ihres eingebrachten Kapitals bedeuten.

 

Krise bei Schiffsfonds nicht neu

Auch bei dem Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 63 MS Virginia liegt, wie bei anderen Fonds der Branche auch, die Ursache der finanziellen Schwierigkeiten im Wesentlichen bei den rückläufigen Charterraten. Die Instandhaltungs- sowie Wartungskosten hingegen bleiben konstant. Da es für die Fonds zunehmend schwieriger wird, die Zins- und Tilgungsleistungen gegenüber den kreditgebenden Banken zu bedienen, gehen Experten von weiteren Insolvenzen aus.

 

Zahlungsaufforderungen seitens der Fondsgesellschaft

Weiterhin müssen sich die Anleger auf Rückzahlungsbegehren in Bezug auf die bislang erhaltenen Ausschüttungen einstellen. Nach der regelmäßigen Argumentation der Fondsgesellschaften handelt es sich bei bisher getätigten Auszahlungen nicht um Ausschüttungen aus Gewinnen, sondern um Darlehen aus liquiden Mitteln. Diese sind dann im Falle einer Insolvenz zurückzugewähren, soweit dafür eine vertragliche Grundlage besteht.

 

Hilfe für Anleger des Lloyd Fonds LF 63 MS Virginia

Betroffene Anleger des Lloyd Fonds LF 63 MS Virginia sollten nun handeln. Gerade bei Schiffsfonds, die oftmals als Steuersparmodell sowie sichere Altersvorsorge angepriesen wurden, können diverse Ansatzpunkte wie beispielsweise eine Falschberatung die Möglichkeit ergeben, Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Banken oder Vertriebe geltend zu machen.

 

Des Weiteren empfehlen wir den betroffenen Anlegern, eventuelle Zahlungsforderungen seitens der der Fondsgesellschaften nicht blind zu überweisen sondern diese einer fachgerechten anwaltlichen Prüfung zu unterziehen.