Schiffsfonds: MS Jork Reliance aus Dachfonds HCI Euroliner II insolvent – Fachanwalt für Kapitalanlagerecht informiert

Über die beiden Gesellschaften MS Jork Reliance (Az.: 93 IN 46/14) und MS Jork Ruler (Az.: 93 IN 47/14), in die der 2006 emittierte Dachfonds HCI Euroliner II investierte, hat laut...

Sparte: Beide Gesellschaften des Dachfonds HCI Euroliner II insolvent

 

Über die beiden Gesellschaften MS Jork Reliance (Az.: 93 IN 46/14) und MS Jork Ruler (Az.: 93 IN 47/14), in die der 2006 emittierte Dachfonds HCI Euroliner II investierte, hat laut Medienberichten das Amtsgericht Neumünster das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Für Anleger bedeutet eine Insolvenz regelmäßig der Verlust des eingesetzten Kapitals.

 

Bei ihrer Investition hatten sich die Anleger etwas anderes erhofft. Nun müssen diese, nach finanziellen Schwierigkeiten der Fonds, mit dem Totalverlust ihrer Einlage rechnen. Anleger, die einen finanziellen Verlust nicht akzeptieren möchten, können möglicherweise im Wege von möglichen Schadensersatzansprüchen Regress nehmen und damit finanziell so gestellt werden, als hätten sie die Anteile am Fonds nicht erworben. Weiterhin sollten Anleger aufkommenden Zahlungsbegehren seitens des Insolvenzverwalters nicht ohne Prüfung entsprechen. So wurden in vielen uns bekannten Fällen bereits ausgeschüttete Zahlungen mit dem Argument zurückverlangt, diese seien nicht aus dem erwirtschafteten Gewinn erfolgt, sondern aus vorhandenen Einlagen der Anleger.

 

Betroffenen Anlegern, denen eine Zahlungsaufforderung zugeht, sollten in solch einem Falle den Rat eines auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Fachanwalts einholen. Dieser kann nach Überprüfung des Sachverhalts das weitere Vorgehen erörtern und weitere Schritte einleiten.

 

Ihre Kanzlei für Schiffsfonds und Anlegerschutz

Betroffene Anleger sollten nicht untätig bleiben und handeln. Gerade bei Schiffsfonds, die oftmals als Steuersparmodell sowie sichere Altersvorsorge angepriesen wurden, können diverse Ansatzpunkte wie beispielsweise eine Falschberatung die Möglichkeit ergeben, Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Banken oder Vertriebe geltend zu machen.

 

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.

Sollten Sie Fragen rund um Schiffsfonds haben oder rechtliche Hilfe benötigen, rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice.