Schiffsfonds: MS Wehr Nienstedten insolvent – Klage gegen Anleger

Erneut unangenehme Nachrichten für Anleger des Schiffsfonds MS Wehr Nienstedten. Nach der Insolvenz der MS Wehr Nienstedten Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG erhalten Anleger nun die ersten Klageschriften...

Schiffsfonds MS Wehr Nienstedten und die Anleger

 

Erneut unangenehme Nachrichten für Anleger des Schiffsfonds MS Wehr Nienstedten. Nach der Insolvenz der MS Wehr Nienstedten Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG erhalten Anleger nun die ersten Klageschriften. Darin fordert der zuständige Insolvenzverwalter von den Anlegern die Rückzahlung von Ausschüttungen, bei denen es sich nicht um Gewinne des Fonds, sondern um ein Darlehn gehandelt haben soll. Als Klagegrund wird ein „Darlehensrückzahlungsanspruch und Haftkapitaleinforderung“ angeführt.

 

Rückzahlung gut überlegen

Betroffene Anleger sollten dem Rückzahlungsbegehen der Fondsgesellschaft nicht blind entsprechen und den geforderten Betrag überweisen. Vielmehr ist es ratsam, die Meinung eines auf das Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachanwalts einzuholen und die Zahlungsaufforderung einer Prüfung zu unterziehen. Gerade in Bezug auf die Rechtmäßigkeit von Rückzahlungsbegehren von Ausschüttungen herrscht oftmals Unklarheit. So urteile der BGH bereits dahingehend, dass eine Haftung von Gesellschaftern nur dann in Erwägung gezogen werden könne, wenn der Gesellschaftsvertrag dies vorzieht. Weiterhin ist es möglich, dem Begehren des Insolvenzverwalters eigene Schadensersatzansprüche entgegenzuhalten. Hierbei bedarf es einer gesonderten Prüfung.

 

Die IVA Rechtsanwalts AG berät Sie im Zusammenhang mit dem Schiffsfonds MS Wehr Nienstedten. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.