Schiffsfonds und die Norddeutsche Landesbank
Die Pleite zweier Schiffsfonds bleibt für die Norddeutsche Landesbank nicht ohne Folgen. Laut „Manager Magazin“ fordern rund 400 Anleger Schadensersatz in Höhe von 12 Millionen Euro.
Es geht um die bereits im Jahr 2012 insolventen und daraufhin versteigerten Schiffsfonds MS "Pride of Madrid" und MS "Pride of Paris". Die Anleger werfen der Landesbank vor, sie habe die Frachter unnötig in die Pleite fahren lassen. Rund 700 Anleger der beiden Fonds verloren aller Wahrscheinlichkeit nach ihre komplette Eigenkapitaleinlage in Höhe von zusammen 18 Millionen Euro. Weiterhin sollen die Anleger bereits erhaltene Ausschüttungen von insgesamt drei Millionen Euro an die Fondsgesellschaften zurückzahlen.
Diesen Umstand wollen gut 400 Anleger nicht auf sich sitzen lassen und fordern von der NordLB insgesamt zwölf Millionen Euro Schadensersatz. Die dabei eingereichte Teilklage im Umfang von einer Millionen Euro sei nur der erste Schritt, so das „Manager Magazin“. Das Hamburger Emissionshaus Ownership, das die Fonds laut „Manager Magazin“ aufgelegt hat, wollte sich zu der Sache nicht äußern.
Die „Pride of Madrid“ und „Pride of Paris“ waren für die Beluga-Gruppe tätig, bis diese 2011 Insolvenz anmelden musste. In den darauffolgenden Restrukturierungsgesprächen zwischen den Investoren und der NordLB konnten sich diese in der Frage, wie die Lasten untereinander aufgeteilt werden, nicht einigen. Als Folge davon stellte die NordLB im Frühjahr 2012 ihre Kredite fällig und die Schiffsfonds mussten Insolvenz anmelden. Daraufhin wurden die Schiffe an die Reederei Auerbach versteigert. Für die Anleger bedeutete dies der Totalverlust ihres eingebachten Kapitals.
Schiffsfonds in der Krise
Betroffene Anleger von Schiffsfonds sollten nun handeln. Gerade bei Schiffsfonds, die oftmals als Steuersparmodell sowie sichere Altersvorsorge angepriesen wurden, können diverse Ansatzpunkte wie beispielsweise eine Falschberatung die Möglichkeit ergeben, Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Banken oder Vertriebe geltend zu machen.
Des Weiteren empfehlen wir den betroffenen Anlegern, eventuelle Zahlungsforderungen seitens der der Fondsgesellschaften nicht blind zu überweisen sondern diese einer fachgerechten anwaltlichen Prüfung zu unterziehen.
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