Anleger des Salamon AG MS Cape Mondego droht Totalverlust
Erneut unterliegt ein Schiffsfonds dem Kampf gegen die Branchenkrise. Diesmal trifft es den Salamon AG MS Cape Mondego. Nach Angaben des „fondstelegramm“ vom 16.12.2013 hat das Amtsgericht Essen die vorläufige Verwaltung des Fondsvermögens angeordnet (Az.: 165 IN 161/13). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr RA Sebastian Henneke bestellt. Für die Anleger kann dies der Totalverlust ihres eingebrachten Kapitals bedeuten.
Der 2005 emittierte Fonds sammelte nahezu 14 Millionen Euro Eigenkapital ein.
Branchenkrise nicht neu
Auch bei dem Schiffsfonds MS Cape Mondego liegt, wie bei anderen Fonds der Branche auch, die Ursache der finanziellen Schwierigkeiten im Wesentlichen bei den rückläufigen Charterraten. Die Instandhaltungs- sowie Wartungskosten hingegen bleiben konstant. Da es für die Fonds zunehmend schwieriger wird, die Zins- und Tilgungsleistungen gegenüber den kreditgebenden Banken zu bedienen, gehen Experten von weiteren Insolvenzen aus.
Rückzahlungsbegehren der Fondsgesellschaft
Weiterhin müssen sich die Anleger auf Rückzahlungsbegehren in Bezug auf die bislang erhaltenen Ausschüttungen einstellen. Nach der regelmäßigen Argumentation der Fondsgesellschaften handelt es sich bei bisher getätigten Auszahlungen nicht um Ausschüttungen aus Gewinnen, sondern um Darlehen aus liquiden Mitteln. Diese sind dann im Falle einer Insolvenz zurückzugewähren, soweit dafür eine vertragliche Grundlage besteht.
Hilfe für Anleger des MS Cape Mondego
Betroffene Anleger des Salamon AG MS Cape Mondego sollten nun handeln. Gerade bei Schiffsfonds, die oftmals als Steuersparmodell sowie sichere Altersvorsorge angepriesen wurden, können diverse Ansatzpunkte wie beispielsweise eine Falschberatung die Möglichkeit ergeben, Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Banken oder Vertriebe geltend zu machen.
Des Weiteren empfehlen wir den betroffenen Anlegern, eventuelle Zahlungsforderungen seitens der der Fondsgesellschaften nicht blind zu überweisen sondern diese einer fachgerechten anwaltlichen Prüfung zu unterziehen.