Scholz Holding GmbH: Zahlungsstundung der Mittelstandsanleihe

Fällig wäre die erste Zinsauszahlung zum 8. März. Allerdings einigten sich das Unternehmen Scholz und Frau Dr. Ulla Reisch auf eine Zinsstundung.

Fällig wäre die erste Zinsauszahlung zum 8. März. Allerdings einigten sich das Unternehmen Scholz Holding GmbH und die, vom Handelsgericht Wien bestellte, Anleihekuratorin Frau Dr. Ulla Reisch auf eine Zinsstundung. Die im März fällige Zinsauszahlung, von rund 15,5 Millionen Euro, wird zunächst bis zum 31. Mai gestundet, sofern das Handelsgericht der Einigung zustimmt. Mit der Einigung könnte die Scholz Holding GmbH eine drohende Insolvenz vorerst verhindern. Die gestundete Zinsauszahlung soll somit zunächst für mehr Stabilität sorgen. Die Sorge bei Anlegern ist groß, denn weiterhin bleibt die Frage bestehen, ob somit nur finanzielle Engpässe nach hinten verschoben werden.

Das 1872 gegründete deutsche Familienunternehmen Scholz Holding GmbH gehört zu den führenden Unternehmen der Stahl- und Metallrecyclingbranche. 2012 begab Scholz Holding eine Mittelstandsanleihe (ISIN: AT 0000A0U9J2 / WKN A1MLSS) nach österreichischem Recht. Der Anleihekurs der Schuldverschreibung ist bereits stark gefallen (Stand im Februar 2016: zwei Prozent). Das Gesamtvolumen beläuft sich auf etwa 182,5 Millionen Euro.

Droht den Anlegern der Totalverlust?

Hintergrund ist der Preisdruck auf dem Schrott- und Stahlmarkt. Dieser sorgte für einen Einschnitt der Gesamtleistung. Das Unternehmen arbeitet seit 2013 an einem Sanierungskonzept. Die Scholz Holding GmbH baut auf eine außergerichtliche Einigung mit den beiden Gläubigergruppen um die hohe Schuldenlast zu reduzieren. Das Unternehmen zog bereits nach London, um über ein „Scheme of Arrangement“ die Kapital- und Schuldenstruktur zu sanieren. Problematisch wäre der Fall einer Insolvenz, denn es könnte zu einer Schlechterstellung der ungesicherten Gläubiger führen. Dennoch ist es fraglich, ob die Quote auch nach einem deutschen Insolvenzverfahren besser ausfallen würde.

Betroffene Anleger sollten rechtzeitig reagieren und anwaltlichen Rat hinzuziehen um mögliche Schadensersatzansprüche, aufgrund von fehlerhafter Anlageberatung, geltend zu machen.

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