Schrottimmobilien: Badenia Bausparkasse zur Rückabwicklung verurteilt

Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) hat in einem Prozess (Az.: 17 U 236/11) im Zusammenhang mit Schrottimmobilien die Badenia Bausparkasse zur Rückabwicklung verurteilt...

Sparte: Positive Entscheidung in Sachen Schrottimmobilien

 

Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) hat in einem Prozess (Az.: 17 U 236/11) im Zusammenhang mit Schrottimmobilien die Badenia Bausparkasse zur Rückabwicklung verurteilt. Die Badenia Bausparkasse muss zwei Käufer einer Schrottimmobilie mit einem Betrag i.H.v. 110.000 Euro entschädigen und erhält im Gegenzug die Immobilie zurück.

 

Schrottimmobilien und Provisionen

Nach Ansicht der Richter seien die Kläger über die Höhe der mit dem Immobilienerwerb anfallenden Vermittlungsprovisionen "arglistig getäuscht" worden. Das LG Karlsruhe hatte die Klage zuvor abgewiesen mit der Begründung, die Ansprüche seien bereits verjährt.

 

Das OLG teile diese Auffassung nicht und führte aus, dass die Kläger zu keinem früheren Zeitpunkt hätten erkennen können, dass sie von den Immobilienvermittlern über die insgesamt anfallenden Provisionen arglistig getäuscht wurden. Des Weiteren könne die Bausparkasse nicht nachweisen, dass sie von dieser Vermittlungspraxis keine Kenntnis hatte.

 

Nach Angaben der Bausparkasse sind aktuell noch knapp 600 Prozesse bzgl. der Finanzierungsgeschäfte streitig.

 

Hoffnung für Betroffene von Schrottimmobilien

Wie das Urteil des OLG Karlsruhe verdeutlicht, besteht durchaus die Möglichkeit, schadlos aus der Angelegenheit herauszukommen. Anleger sollten daher nicht zögern und den ersten Schritt in Sachen erfolgreiche Rückabwicklung tätigen. Die IVA Rechtsanwalts AG berät Sie im Zusammenhang mit Schrottimmobilien und diversen Vertrieben. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.

 

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