Schrottimmobilien - Schadlose Rückabwicklung möglich
Mit Ausweitung der Finanzkrise gewinnen auch Immobilien als „sicherer Hafen“ zunehmend an Attraktivität. Doch auch hier ist Vorsicht geboten. Die IVA Rechtsanwalts AG vertritt bundesweit geschädigte Käufer, die in Schrottimmobilien investiert haben.
Schwarze Schafe gibt es überall. Auch beim Immobilienvertrieb. Um diese rechtzeitig zu erkennen und sich ggf. vor dem Erwerb einer Schrottimmobilie zu schützen, gilt es einiges zu beachten. Pauschal lassen sich einige Anzeichen zusammenfassen, die auf einen Erwerb einer Schrottimmobilie hindeuten. Hierzu gehören u.a. unaufgeforderte Telefonanrufe (sog. Cold-Calls), die den potenziellen Kunden mit schillernden Aussichten, insbesondere der Möglichkeit Steuern zu sparen, locken. Ziel dieser Gespräche ist es, den potenziellen Kunden zu einem persönlichen Treffen zu bewegen. Hierbei werden ausschließlich die Vorteile, die mit einem Immobilienerwerb verbunden sind, in den Vordergrund gestellt. Bestehende Risiken werden dagegen nicht erwähnt.
Weiterhin wird dem Kunden suggeriert, der Erwerb einer Immobilie (i.d.R. Eigentumswohnung) sei ohne Eigenkapital möglich, also mit „Null Euro“ Einsatz. Durch zugesicherte Mieteinnahmen sowie den Steuereinsparungen trüge sich die Immobilie im Ergebnis von alleine. Dass dies in der Realität meist nicht der Fall ist, mussten viele Anleger bereits am eigenen Leib erfahren. Diese stehen nun kurz vor dem finanziellen Ruin.
Handlungsmöglichkeiten für Betroffene
Wir empfehlen betroffenen Immobilienbesitzern nun zu handeln. Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Banken- und Kapitalanlagerecht bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob mögliche Schadensersatzansprüche auch tatsächlich bestehen und diese mit Erfolg durchgesetzt werden können.
Sollten Sie weitere Fragen rund um das Thema Schrottimmobilien haben oder gar Betroffener sein, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob mögliche Schadensersatzansprüche auch tatsächlich bestehen und diese mit Erfolg durchgesetzt werden können.
Besuchen Sie auch unser Informationsportal rund um das Thema Schrottimmobilien unter: "http://schrottimmobilien-hilfe.com":http://schrottimmobilien-hilfe.com