Schrottimmobilien: Deutsche Kredit Bank (DKB) Ende 2013 zu Schadensersatz verurteilt – Fachanwalt informiert

Das Landgericht Berlin hat die Deutsche Kreditbank (DKB) Ende November 2013 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Die Bank hatte einen sittenwidrig überhöhten Kauf-preis für eine Immobilie finanziert...

Schrottimmobilien und die DKB

 

Das Landgericht Berlin hat die Deutsche Kreditbank (DKB) Ende November 2013 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Die Bank hatte einen sittenwidrig überhöhten Kauf-preis für eine Immobilie finanziert. Bei der Entscheidung gingen die Richter davon aus, dass die Bank Kenntnis von dem überhöhten Kaufpreis hatte.

 

Die Kritik an der DKB im Zusammenhang mit Schrottimmobilien ist nicht neu. Bereits in der Vergangenheit ist die Bank mit der Finanzierung von überteuersten Immobilien in die Schlagzeilen geraten. In der vorliegenden Entscheidung gingen die Richter davon aus, dass die DKB einen konkreten Wissensvorsprung hatte, als sie die Rolle des Finanzierer für eine völlig überteuerte Eigentumswohnung übernahm. Die Bank müsse deshalb den entstandenen Schaden i.H.v. 12.000 Euro ersetzen, den die Anlegern durch den Erwerb der Wohnung erlitten hat. Im Gegenzug werde die Wohnung an die Bank übertragen. Weitere Ansprüche aus dem mit der Anlegerin geschlossenen Darlehnsvertrag bestünden nicht.

 

46 Quadratmeter für 86.000 Euro

Im zu entscheidenden Sachverhalt hatte eine Anlegerin eine 46 Quadratmeter große Eigentumswohnung in Berlin für rund 91.000 Euro erworben. 5.000 Euro entfielen hierbei auf den PKW-Stellplatz. Die DKB hatte in dieser Wohngegend einen Quadratmeterpreis von 600 – 800 Euro ausgewiesen. Als Preisfindungsgrundlage dienten eine HVB-Expertise und der Plötz Immobilienführer. Nach dem Urteil der Richter ergäbe sich selbst unter Heranziehung der obersten Preisgrenze von rund 800 Euro ein Gesamtwert der Wohnung von 37.360 Euro. Eine Wohnung gilt als sittenwidrig überteuert, wenn der Kaufpreis mehr als das Doppelte des ermittelten Beleihungswertes beträgt. Dies war vorliegend der Fall.

 

Betroffene Anleger sollten handeln

Wir raten daher Anlegern, etwaige Schadensansprüche gegen die DBK AG sowie die Vermittlungsgesellschaften durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Gerade bei sog. Schrottimmobilien sind Anlegern oftmals nicht vollständig aufgeklärt worden.

 

Wir bearbeiten Fälle im Zusammenhang der DKB AG. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.

 

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