Schrottimmobilien DKB - Deutsche Kreditbank

Die BayernLB sieht sich erneut mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Hiernach soll soll die Tochtergesellschaft Deutsche Kreditbank (DKB) Wohnungen finanziert haben, die scheinbar dubiose...

Anleger und die Schrottimmobilien der DKB

 

Die BayernLB sieht sich erneut mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Hiernach soll soll die Tochtergesellschaft Deutsche Kreditbank (DKB) Wohnungen finanziert haben, die scheinbar dubiose Vertriebsfirmen überteuert verkauft haben. Im Jahre 2008 und Anfang 2009 hatte die Bank im Bereich Baufinanzierung massiv Neuanleger mit "Top-Konditionen" geworben und Immobilien ohne Eigenkapital der Anleger finanziert.

 

Die DKB ist ein Unternehmen der Bayerischen Landesbank mit Sitz in Berlin und hat bereits seit einigen Jahren eine wichtige Rolle bei Finanzierungen von steuerbegünstigten Immobilien eingenommen. Durch die kritische Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs haben sich die meisten Banken aus den Finanzierungsgeschäften mit „Schrottimmobilien“ zurückgezogen und somit den Markt überwiegend der DKB überlassen.

 

Aber auch die DKB hat sich aus dem Neugeschäft ab dem Jahre 2009 weitgehend zurück gezogen. Für die Vermittlung von Finanzierungsgeschäften für Eigentumswohnungen nutzte die DKB AG ihre Tochter, der DKB Grundbesitzvermittlungsgesellschaft mbH und deren Partnern.

 

Hierbei soll die DKB reihenweise Schrottimmobilien für Kapitalanleger mit Hilfe des wirkungsvollen Verkaufsarguments „Sorglos-Paket“ vertrieben haben, wobei sich bei diesem Paket der Anleger angeblich um nichts kümmern müsste. Die Kosten für die Immobilie würden sich durch die Mieteinnahmen quasi von selbst finanzieren. Problematisch nur, dass die Darlehn stetig bedient werden mussten und die Mieten oftmals ausblieben.

 

Hoffnung für die Anleger

Die DKB AG ist aktuell in zwei weiteren Fällen durch das Landgericht Berlin (Urteile vom 12.10.2010) zu Schadensersatz und Rückabwicklung eines Immobilienerwerbs verurteilt worden. Das Urteil bezieht sich auf zwei Wohnobjekte in Berlin, wobei die Vermittlung der Objekte von der Firma R&R FirstConcept Immobilien GmbH (R&R) sowie von der Firma Treuconcept Financial Consulting GmbH durchgeführt wurde.

Das Landgericht stellte fest, dass die DKB über einen aufklärungspflichtigen Wissensvorsprung verfügte, der den Käufern nicht offenbart wurde.

 

Nach der Feststellung des Gerichts arbeitete die DKB mit der Vermittlerseite institutionalisiert zusammen. Die sich daraus ergebende Vermutungswirkung von der Kenntnis der erfolgten arglistigen Täuschung konnte die DKB nicht widerlegen.

 

Bereits in einer älteren Entscheidung wurde die DKB zur Rückabwicklung einer von ihr finanzierten Eigentumswohnung verurteilt (Az.: 4 O 62/09).

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass wenn die in der "Berechnung einer Immobilieninvestition" enthaltene Angabe zu den monatlichen Kosten des Kredites den Pflichtenkreis der Bank betreffe, wenn der Vermittler mithilfe dieser Unterlage zur Anbahnung des Kreditvertrages tätig werde. Dies gelte jedenfalls dann, wenn in der Berechnung ein abgesetztes, mit "Geplante Finanzierung" überschriebenes Feld vorhanden sei, in dem ausschließlich Daten zur Finanzierung mitgeteilt würden und in dem keine Angaben zur Verwendung des Darlehens enthalten seien.

Würden die monatliche Höhe der Monatsraten fälschlich zu niedrig angegeben und hätten die Anleger den Darlehensvertrag bei Kenntnis der wahren Ratenhöhe nicht abgeschlossen, liege laut Gericht eine der finanzierenden Bank zurechenbare Falschangabe gegenüber dem Kreditkunden vor, welche die Bank im Regelfall zum Schadensersatz in Form der Gesamtrückabwicklung der finanzierten Kapitalanlage verpflichte.

 

Wir raten daher Anlegern, etwaige Schadensansprüche gegen die DBK AG sowie die Vermittlungsgesellschaften durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Gerade bei sog. Schrottimmobilien sind Anlegern oftmals nicht vollständig aufgeklärt worden.

 

Wir bearbeiten Fälle im Zusammenhang der DKB AG. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können. Nutzen Sie fernen unseren Nachrichtendienst RSS, um über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.

 

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