Thema Schrottimmobilien: Berliner Notar zur Rechenschaft gezogen
In Berlin ist zum ersten Mal ein Mitternachtsnotar für sein betrügerisches Mitwirken an Immobilienverkäufen zur Rechenschaft gezogen worden. Das Landgericht Berlin verurteilte den Notar wegen Untreue und Beihilfe zum Betrug in zehn Fällen zu drei Jahren und sechs Monaten Haft.
Das Zuständige Gericht sah es als erwiesen an, dass es der Notar in seiner Eigenschaft als Amtsträger vorsätzlich versäumt habe, das Vermögen der Erwerber überteuerter Eigentumswohnungen ausreichend zu schützen und so der Bande des wegen Betrugs verurteilten Berliner Schrottimmobilien-Händlers Kay-Uwe K. geholfen zu haben. Bei den erforderlichen Beurkundungen habe der Notar versucht, so hohe Einnahmen wie möglich zu erwirtschaften. Aktiv soll der Notar wohl nicht an den Machenschaften mitgewirkt haben, so das Gericht. Er hätte den Betrug jedoch erkennen können, so das Gericht weiter. Zusätzliche Leistungen als die geschuldeten Gebühren soll der Notar nicht erhalten haben.
Weiterhin vertrat das Gericht die Auffassung, dass der Notar spätestens seit November 2008 hat wissen müssen, dass er es mit Betrügern zu tun hätte. Zu diesem Zeitpunkt sei ein Brief einer Geschädigten bei ihm eingegangen, die das Vorgehen der Vertriebsleute ausführlich beschrieben habe.
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