Sechste World Media Productions GmbH & Co.: Klage WMF V gegen Anleger – Fachanwalt informiert

Erneut gibt es schlechte Nachrichten für Anleger der World Media Productions GmbH & Co. Bereits letzten Monat hat die Gesellschaft eine regelrechte Klagewelle gegen ihre Anleger wegen ausstehenden Kommanditeinlagen, in Gang gesetzt...

World Media Productions GmbH & Co. und die Klage gegen die Anleger

 

Erneut gibt es schlechte Nachrichten für Anleger der World Media Productions GmbH & Co. Bereits letzten Monat hat die Gesellschaft eine regelrechte Klagewelle gegen ihre Anleger wegen ausstehenden Kommanditeinlagen, in Gang gesetzt.

 

Nach dem Gesellschaftsvertrag sind die Kommanditisten verpflichtet, deren Einlage lediglich i.H.v. 48 % zu erbringen. Die restlichen 52% sollten durch Investitionen in Kino-, Fernseh- und Musikproduktionen erwirtschaftet werden. Darüber hinausgehende Gewinne sollten an die Anleger ausgezahlt werden. Dies war für viele Anleger ein verlockendes Angebot. Da sich das Geschäft allerdings nicht so entwickelte, wie dies von der Gesellschaft geplant war, werden nun die ausstehenden Einlagen mittels Klage gegen die Anleger eingefordert. Für die Anleger sind die Zahlungsbegehren der Gesellschaft nicht neu. Bereits seit dem Jahr 2005 versucht die World Media V Anleger durch zunächst außergerichtlich eingeforderte Nachschusszahlungen die Anleger zur Erbringungen der restlichen Einlage zu bewegen.

 

Anleger sollten nicht untätig bleiben

Anleger sollten nun handeln und den Rat eines auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachanwalts entsprechen. Zunächst ist bereits zweifelhaft, ob die Fondsgesellschaft die Zahlungen überhaupt verlangen kann. Im Übrigen ist es gegebenenfalls möglich, dass der Anleger gegen den vermeidlichen Zahlungsanspruch mit einer Schadensersatzforderung aufrechnen kann.

 

Insbesondere bei Film- und Medienfonds sind Anleger oftmals nicht vollständig aufgeklärt worden. So wurden die mit der Investition verbundenen Risiken wie z.B. das Risiko des Totalverlust erst gar nicht oder nur am Rande erwähnt. Auch die Ungeeignetheit von Medienfonds im Rahmen der Altersvorsorge wird regelmäßig nicht erwähnt. Hieraus könnten zurechenbare Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung resultieren.

 

Wir bearbeiten Fälle im Zusammenhang mit der World Media Productions GmbH & Co.

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