S&K Holding – Verdacht auf Anlagebetrug

Im Anlageskandal rund um die S&K Gruppe gehen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt weiter. Was diese am Ende zu Tage fördern und was dies für die Anleger bedeutet, bleibt abzuwarten...

Sparte: Anlegerskandal bei der S&K Holding

 

Im Anlageskandal rund um die S&K Holding gehen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt weiter. Was diese am Ende zu Tage fördern und was dies für die Anleger bedeutet, bleibt abzuwarten. Viele Anleger befürchten einen Verlust ihres eingesetzten Kapitals.

 

Obwohl die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt noch andauern befürchten Anleger, die der S&K ihr Geld anvertraut haben, Verluste. Für die Anleger steht besonders die Frage im Vordergrund, in was sie eigentlich investiert haben. In Immobilienfonds oder doch nur in ein gut geplantes Schnellballsystem? Diese Frage wird wohl erst mit Abschluss der Ermittlungen beantwortet werden können. Bis dahin müssen sich Anleger in Geduld üben.

 

S&K Holding - Gibt es bereits jetzt Ansprüche?

Zivilrechtliche Ansprüche in Zusammenhang mit den Produkten der S&K Holding können bereits jetzt und somit unabhängig vom Ausgang der Ermittlungen in Betracht kommen. Ansatzpunkte liefert hierbei möglicherweise eine Falschberatung in Bezug auf die Anlageprodukte der S&K Holding. So mussten bei den im Schwerpunkt vertriebenen geschlossenen Immobilienfonds der S&K über die mit dieser Kapitalanlage verbundenen Risiken nach Maßgabe der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgeklärt werden. Wurde dies unterlassen, können betroffenen Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

Zeitpunkt zum Handeln

Für betroffene Anleger der S&K Holding / S&K Gruppe ist nun der Zeitpunkt zum Handeln gekommen. Sie sollten den Rat eines auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Fachanwalts aufsuchen um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und nutzen Sie unseren Service der Ersteinschätzung. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.