In letzter Zeit häufen sich die Meldungen um insolvente Schiffsfondsgesellschaften. Mit den Spätfolgen der Schifffahrtskrise 2008 haben noch zahlreiche Anleger zu kämpfen. Allerdings sollten diese zeitig reagieren, denn schon bald sind so gut wie alle Ansprüche verjährt.
Geschlossener Schiffsfonds
Von Anfang 2000 bis 2008 wurden zahlreiche Schiffsfonds aufgelegt. Viele Privatinvestoren und Kleinanleger beteiligten sich an der sehr gewinnversprechenden Kapitalsammelstelle. Bei den Schiffsfonds handelte es sich zumeist um geschlossene Schiffsbeteiligungen. Insgesamt sollen allein in Deutschland rund 30 Milliarden Euro in die Beteiligungen geflossen sein. Das Finanzprodukt wurde von Vermittlern und Beratern häufig als sehr gewinnbringend und risikolos erklärt, sodass viele Anleger sogar ihre gesamte Altersvorsorge investierten.
Der Beginn der Schifffahrtskrise
Bis zum Jahr 2008 boomte die Branche der Schifffahrt. Aufgrund abkühlender Weltwirtschaft geht die Nachfrage nach Frachtmöglichkeiten rapide zurück. Die Nachfrage nach Transportschiffen wird somit im Verhältnis zum stetig steigenden Transportangebot immer geringer. Das Überangebot an Frachtschiffen ist insbesondere auf die „starken“ Wirtschaftsjahre zurückzuführen. In dieser Zeit wurden immer mehr Schiffe in Erwartung steigender Frachtraten bestellt. Zudem waren die Charterraten so niedrig für einen Großteil der Schiffe oder Reedereien, dass diese häufig gar nicht mehr fuhren. Es blieben Aufträge aus. Die Einnahmen konnten die Ausgaben selten decken. Bis heute haben die Schiffsfondsgesellschaften mit Zahlungsschwierigkeiten und Überschuldung zu kämpfen, sodass der letzte Schritt meist die Insolvenz ist, die insbesondere die Anleger hart treffen kann.
Verjährung
Schadensersatzansprüche unterliegen diversen Verjährungsfristen. Zu beachten ist insbesondere die 10 jährige Frist, sodass Anleger, die sich im Jahr 2006 an einer Kommanditgesellschaft beteiligten, noch Ansprüche geltend machen könnten.
Möglichkeiten der Anleger
Betroffene Anleger, die nicht die versprochene Rendite erhalten oder gar Verluste erlitten haben, empfehlen wir eine anwaltliche Beratung. So können diverse Ansatzpunkte Schadensersatzansprüche gegen die Vermittlungsgesellschaften und Banken begründen. Für viele Anleger ist dies oftmals der einzige Weg, mit einem Schrecken aus der Sache herauszukommen und die Angelegenheit “Schiffsfonds” hinter sich zu lassen.
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