WGF AG insolvent – Fachanwalt hilft Betroffenen

Erneut gibt es schlechte Nachrichten für Kapitalanleger. Diesmal trifft es die Anleger der Westfälischen Grundbesitz und Finanzverwaltung AG (WGF)...

Sparte: WGF AG – Hilfe vom Fachanwalt

 

Erneut gibt es schlechte Nachrichten für Kapitalanleger. Diesmal trifft es die Anleger der Westfälischen Grundbesitz und Finanzverwaltung AG (WGF). Die WGF AG hatte am 11.Dezember 2012 vor dem Amtsgericht Düsseldorf Insolvenzantrag gestellt. Viele Anleger fürchten nun um ihr eingebrachtes Kapital und fragen sich, was sie tun sollen.

 

Bereits mehrfach hat die WGF die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2011 hinausgezögert, was viele Experten als ungutes Zeichen deuteten. Der nun veröffentlichte Jahresabschluss bestätigte diesen Verdacht und zeigte einen Verlust i.H.v. 71,3 Millionen Euro. Ein Schock für viele Anleger.

 

Fristen Beachten:

Für Anleger gilt es nun, Fristen und Formalitäten zu beachten. Aktuell ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Laut Auskunft der WGF AG soll ein Insolvenzplanverfahren durchgeführt werden. Dieses Verfahren ist regelmäßig mit erheblichen Substanzverlusten der Beteiligten verbunden. Es empfiehlt es sich, den Rat eines Experten einzuholen.

 

WGF AG insolvent - gemeinsam mehr erreichen

Wie sich bereits in der Vergangenheit erfolgreich gezeigt hat, kann es durchaus sinnvoll sein, die Interessen der Anleger zu bündeln und gemeinsam gegen die Verantwortlichen vorzugehen. So ist den betroffenen Anlegern zu raten, mögliche Schadensersatzansprüche von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen. Die Experten der IVA Rechtsanwalts AG prüfen in Zusammenarbeit mit den Mandanten sämtliche Anspruchsgrundlagen und ermöglichen somit ein erfolgreiches Vorgehen. Dies gilt vor allem dann, wenn den Anlegern die Kapitalanlage als sichere Altersvorsorge verkauft wurde.

 

Die IVA Rechtsanwalts AG berät Sie im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen gehen die Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG (WGF). Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie Ihre Ansprüche mit Aussicht auf Erfolg durchsetzen können.