HILFE BEI ANLAGEBETRUG

Anlegeschützer helfen Betroffenen

Nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) ist Anlagebetrug nach wie vor weit verbreitet. Jedes Jahr werden Anleger in Deutschland durch dubiose und unseriöse Anlage- sowie Vermittlungsgesellschaften um mehrere Millionen Euro erleichtert, mit steigender Tendenz. Der durchschnittliche Schaden pro Betrugsfall beziffert das BKA laut Statistiken auf fast 33.000 Euro.

Beim Anlagebetrug handelt sich um einen speziellen Tatbestand des Betrugs in Verbindung mit dem Vertrieb von Kapitalanlagen wie z.B. Unternehmensbeteiligungen, Wertpapieren, Bezugsrechten, Fondanteilen etc. Tathandlung ist die unrichtige vorteilhafte Angabe oder das Verschweigen nachteiliger Tatsachen in Prospekten oder in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand hinsichtlich der für die Entscheidung über den Erwerb oder die Erhöhung erheblichen Umstände gegenüber einem größeren Kreis von Personen (vgl. § 264a StGB).

Die Vorgehensweise beim Anlagebetrug ist nahezu stets dieselbe. In der Regel wird der künftige – potenzielle – Kapitalanleger mit ungewollt zugesandten Hochglanzprospekten und den darin enthaltenen Versprechungen nach überdurchschnittlichen und unrealistischen Renditen gelockt. Anschließend erfolgen genau geplante und stets wiederkehrende Telefonanrufe, von eigens für dieses Szenario geschultem Personal, mit dem Ziel, den Kapitalanleger zum Erwerb einer Kapitalbeteiligung zu bewegen. Hat der Kapitalanleger erst einmal solch eine dubiose Kapitalanlage erworben, beginnt für viele der finanzielle Überlebenskampf.


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