Spezialisierung auf Bankrecht
Mit Sitz in Mannheim
Die IVA Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft ist eine auf die Interessenvertretung von Kapitalanlegern spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Mannheim. Wir vertreten Sie in allen Bereichen des Bankrechts auf höchstem Niveau nicht nur in Mannheim, sondern bundesweit.
Anlegerschutz und Beraterhaftung
Sind Sie der Meinung, dass Ihr Finanzdienstleister Sie schlecht beraten hat, prüfen wir Ihre Ansprüche und vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen.
Die bei der Anlageentscheidung beratende Bank muss den Anleger grundsätzlich über die mit der Anlage verbundenen Risiken aufklären. Die Anlageempfehlung muss ferner den Anlagezielen des Ratsuchenden entsprechen.
Da bei Anlagegeschäften Berater und Vermittler in einer Person zusammenfallen, besteht ein Interessenkonflikt zwischen dem eigenen Provisionsinteresse des Beraters und den Interessen des Anlegers an einer für ihn geeigneten Kapitalanlage. Dieser Interessenkonflikt führt leider häufig zu einer Fehlberatung, da die Berater oft bevorzugt ihre eigenen Interessen berücksichtigen.
Haben die Kreditinstitute fehlerhaft beraten, kann der Anleger regelmäßig auch den Ersatz des ihm entstandenen Schadens verlangen. (s. auch den Beitrag zur Beraterhaftung)
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich Bankrecht
Nicht selten werden auch Kapitalanlagen fremdfinanziert. Der Finanzdienstleister kann somit nicht nur eine Kapitalanlage vermitteln. Er kann zusätzlich Gewinne aus dem Kreditgeschäft mit dem Anleger erzielen.
Unsere Vertretung beschränkt sich daher nicht auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, die durch eine fehlerhafte Beratung entstanden sind. Sie umfasst sämtliche Konfliktsituationen im Bereich Bankrecht, die mit dem Kreditinstitut auftreten können. Häufige Konstellationen sind z.B. ungerechtfertigte Kreditkündigungen, Inanspruchnahmen aus Bürgschaften, Verwertung von Sicherheiten etc.
Als Ihre Experten für Bankrecht in Mannheim helfen wir Ihnen gerne weiter.