SCHROTTIMMOBILIEN – ANZEICHEN BEACHTEN

Schrottimmobilien & Anzeichen

Mit Ausbruch der Finanzkrise erfreuen sich Immobilien stetig steigender Beliebtheit. Aber nicht selten werden Kapitalanleger Opfer von dubiosen Geschäftemachern und Vertrieben. So ist es keine Seltenheit, dass sich die zur Altersvorsorge gedachte Immobilie schnell als ungewollte Schuldenfalle entpuppt. Doch auch bei Schrottimmobilien gibt es Anzeichen, die Anleger beachten sollten, um nicht selbst zum Opfer zu werden, so Dr. Jan Finke, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von der IVA Rechtsanwalts AG.

Unter dem Begriff der Schrottimmobilie fallen nicht nur baufällige oder in der Sanierungsphase stecken gebliebene Objekte, sondern vielmehr auch Immobilien, die deutlich über ihrem tatsächlichen Wert veräußert wurden. Der Erwerber muss für die Immobilie also erheblich mehr Geld aufwenden, als diese tatsächlich Wert ist.

In diesem zusammenhangt werden, um finanzielle Hindernisse zu beseitigen, die passenden Kredite gleich mitangeboten. Unter der Verwendung von teils wagemutigen Rechenbeispielen wird dem Kunden aufgezeigt, dass der Traum von der eigenen Immobilie auch gänzlich ohne Eigenkapital möglich sei. Die Immobilien trugen sich, so wird es dem Kunden erzählt, durch Miteinnahmen praktisch von alleine. Dass dies in den uns bekannten Fällen nicht so funktioniert hat, mussten unzählige „Immobilienbesitzer“ am eigenen Leib feststellen. Diese haben anstatt einer sich selbsttragenden Immobilie mehr finanzielle Schwierigkeiten denn je.

 

Anleger sollten bei diesen Anzeichen besonders vorsichtig agieren:

  • Unaufgeforderter Anruf eines Beraters zum Thema Steuern sparen, Altersvorsorge
  • Vereinbarung eines Beratungstermins (meist) in der Wohnung des Kunden
  • Angebot von sog. “Rundum-sorglos-Paketen”
  • Passende Immobilienfinanzierung wird mit angeboten (meist 100% Fremdkapital)
  • Besichtigung der Immobilie ist nicht geplant bzw. nicht möglich
  • Versprochene Mietgarantien
  • Dubiose Rechenbeispiele die jeglichen Zweifel ausräumen
  • Im Anschluss des Verkaufsgesprächs geplanter Termin beim Notar

 

Sollten Sie weitere Fragen rund um das Thema Schrottimmobilien haben oder gar Betroffener sein, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob mögliche Schadensersatzansprüche auch tatsächlich bestehen und diese mit Erfolg durchgesetzt werden können.

Besuchen Sie auch unser Informationsportal rund um das Thema Schrottimmobilien unter: www.schrottimmobilien-hilfe.com