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IN WINDIGEN HÖHEN – FLUGZEUGFONDS UND TRIEBWERKFONDS ALS KAPITALANLAGE
Wer nach einer lukrativen und außergewöhnlichen Anlagemöglichkeit sucht, wird bei Flugzeugfonds oder Triebwerkfonds fündig. Wie alle anderen geschlossenen Fonds auch, waren Flugzeugfonds bis Ende der 90er Jahre eine beliebte Anlagemöglichkeit um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Verlustzuweisungen, die einzelnen Anlegern anteilig zur ihrer Einlage zugerechnet wurden, was i.d.R. zu Einkommensteuerersparnissen führte, bildete den nötigen Anreiz um in dieses Segment zu investieren. Seit dem 10.11.2005 besteht diese Möglichkeit aber nicht mehr.
Gelockt werden Anleger nun mit attraktiven Renditen, keinerlei Risiko und einem scheinbar mehr als stabilen Markt. Die Funktionsweise dieses Fondsegments ähnelt den übrigen geschlossenen Fonds. Benötigt eine Fluggesellschaft ein neues Flugzeug, kann oder möchte es aber nicht selbst bezahlen, wird mit dem von den Anlegern zur Verfügung gestellten Kapital die Maschine erworben und an die Fluggesellschaft verleast.
Ein weiteres, scheinbar vielversprechendes Konzept ist die Investition in sog. Triebwerkfonds. Hierbei werden mithilfe von Anlegerkapital Flugzeugtriebwerke erworben und an verschiedene Fluggesellschaften verliehen. Diese nutzen die „Leihtriebwerke“, wenn die Turbinen der eigenen Flugzeugflotte gewartet werden. Somit hat die Fluggesellschaft keine Ausfallzeiten und kann den geregelten Flugverkehr aufrecht erhalten.
Flugzeugfonds und Triebwerkfonds sind jedoch nicht die Himmelsstürmer, für die sie oft gehalten werden. Auch diese Form der Kapitalanlage bietet neben der Chance auf Gewinne auch ein beträchtliches Maß an Risiko.
Sie brauchen Hilfe? Wir sind für Sie da.
Die IVA Rechtsanwalts AG berät Sie im Zusammenhang mit dem Anlagesegment Flugzeugfonds / Triebwerkfonds. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.