Kommanditbeteiligung

Die Kommanditbeteiligung ist die Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft (KG) als Kommanditist. Eine Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft zum Betrieb eines Handelsgewerbes, die zwei Arten von Gesellschafter unterscheidet: den Komplementär und den Kommanditisten.

Charakteristisch für den Komplementär ist, dass er persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Er ist ferner gesetzlich vertretungs- und geschäftsführungsbefugt.
Der Kommanditist haftet hingegen nur in Höhe der übernommenen Einlage. Er ist regelmäßig nicht geschäftsführungs- und vertretungsberechtigt.
Er ist mit Erwerb seines Kommanditanteils am Vermögen sowie am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt.

Da der Kommanditist auf Grund seiner gesetzlichen Stellung nicht am operativen Geschäft der KG beteiligt ist, eignet sich auch nur die Kommanditbeteiligung als reine Kapitalanlage. Durch die Kommanditbeteiligung trägt der Anleger lediglich zur Finanzierung des Unternehmens der KG bei und wird im Gegenzug am Gewinn beteiligt.

Kommanditbeteiligungen bieten aber nicht nur die Chance auf Gewinne, sondern sie bergen auch ein hohes Maß an Risiko.